Der Weg zur Kinder-Reha

Der Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme durch die Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkassen muss eine ärztliche Untersuchung vorausgehen.
- Gehen Sie zu Ihrem Arzt, reichen Sie einen Antrag auf stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Ihr Kind (§ 31 SGB VI, § 23 und § 40 SGB V) beim Kostenträger ein.Einen Antrag erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger(Krankenkasse ,Rentenversicherungsträger)
- Ihr Arzt kann eine geeignete Klink empfehlen,Ihr Leistungsträger kann dieser Empfehlung folgen ,oder wählt eine geeignete Rehabilitations- oder Vorsorgeklinik aus.
- Von Ihrem Leistungsträger erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.
- Im Fall einer Ablehnung sollten Sie die unbedingt die Möglichkeit des Widerspruchs prüfen.