Bei allen Kuren nach dem Sozialversicherungsrecht verlangt der Gesetzgeber von den Patienten eine finanzielle Selbstbeteiligung.
Bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) ist eine tägliche Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Dafür sind die übrigen Leistungen frei.
Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen in Kurorten (früher: "Offene Badekur") sind folgende Zahlungen fällig:
Für die insgesamt von Ihnen zu tragende Zuzahlung gibt es eine Obergrenze. Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent des Brutto-Familieneinkommens, bei schweren chronischen Krankheiten bei einem Prozent. Zum Brutto-Familieneinkommen gehören alle Einkünfte des Versicherten und der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Krankenkasse ausrechnen, welche Kosten maximal auf Sie zukommen.