Die Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherer ist dann Ihr nächster Ansprechpartner nach dem Arzt. Mit ihnen müssen sie klären, ob die Kosten für die "Kur" von der Krankenkasse oder von einem anderen Sozialversicherungsträger getragen werden. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch alle Antragsformulare, die für die Bewilligung Ihrer "Maßnahme" erforderlich sind.