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| GKV: Neue Richtlinien für Mutter-Kind-Kuren |
Ärzte Zeitung, 07.02.2012 Der Standpunkt von Müttern bei der Beantragung einer Kur für sich und ihre Kinder soll gestärkt werden. Imme häufiger lehnten gesetzliche Krankenkassen in der Vergangenheit Anträge auf einer Mutter-Kind-Kur ab, obwohl der Arzt diese als notwendig vorsah. Durch die überarbeiteten Fassung der Begutachtungslinie „Vorsorge und Rehabilitation“ soll es Müttern nun erleichtert werden, eine Kur in Anspruch zu nehmen. Gründe für schnellere Genehmigung überarbeitetDie Krankenkassen müssen nun, im Zuge der neuen Richtlinien eine Ablehnung sehr konkret begründen können. Es wurden auch die Gründe, die für eine schnellere Genehmigung einer Mutter-Kind-Kur zuständig sind, überarbeitet und neu aufgestellt. Gründe wie etwa der Tod eines Familienangehörigen oder unte Familienprobleme leidet hat, könnte in Zukunft schneller an eine Genehmigung erhaltenn. Noch im Jahr 2010 gaben viele Krankenversicherer bei solchen Gründen häufig an, die aktuelle Situation des Versicherten reiche für eine Kur noch nicht aus und es sollten die anbulanten Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Anmerkung : Dann hoffe ich das diese Richtlinen schnell umgesetzt und nicht umgangen werden. |






